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Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV

Hinter dem Kürzel GasGVV steht die Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz. Die GasGVV regelt seit November 2006 die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung nach & 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Erdgas zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden. Die Verordnung regelt zugleich die Bedingungen für die Ersatzversorgung nach & 38 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind. Die GasGVV ersetzt die ehemalige Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGas).

 

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